Leistungen

Die Kasse bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbe-stimmungen für die Arbeitnehmenden, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss weiterer Arbeitgeber erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Neu wird die Pensionskasse ab 1.1.2017 im Beitragsprimat geführt und bietet gute "umhüllende" Vorsorgeleistungen, die über dem gesetzlichen BVG-Obligatorium liegen.

Die vorzeitige Pensionierung kann 5 Jahre vor dem statutarischen Rücktrittsalter 65 (Mann und Frau) erfolgen.

Anstelle einer Altersrente können die Vorsorgeleistungen in Kapitalform bezogen werden, jedoch höchstens ein Drittel des anwartschaftlichen Anspruchs auf Altersrente. Die Anmeldefrist für den teiweilsen Kapitalbezug beträgt 1 Jahr.

Der AHV-Lohn entspricht grundsätzlich dem versicherten Lohn, wenn keine maximale obere Limite gesetzt wird. Der Koordinationsabzug beträgt Null Franken. Die Prämien sind altersabhängig abgestuft und betragen ab Alter 25 12,5 % bis 22,5 % des versicherten Lohnes.